Date
Catégorie
Tags
Meta
Verfügung Bundesverwaltungsgericht
Von
Bundesverwaltungsgericht
An
15 Beschwerdeführende
Gegen
Kernkraftwerk Leibstadt AG
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Gegenstand
Gesuch um Du rchführung einer umweltverträglich keitsprü- fung im grenzüberschreitenden Rahmen für den Langzeitbe- trieb des Kernkraftwerks Leibstadt; Verfügung vom 11. Dezember 2024
Seite 3
wird gestützt auf Art.57Abs. 1 VwVG verfügt:
Ein Doppel der Eingabe der Beschwerdegegnerin vom 20. März 2025 (samt Aktenverzeichnis) geht an die übrigen Verfahrensbeteiligten.
Die Beschwerdegegnerin wurde versehentlich nicht ins Rubrum der Beschwerde aufgenommen.
Die Beschwerde vom 27. Januar 2025 (samt Aktenverzeichnis und Beilagen) sowie die Vernehmlassung der Vorinstanz vom 3. März 2025 (samt Aktenverzeichnis und Beilagen) gehen an die Beschwerdegegnerin.
Die Beschwerdegegnerin erhält Gelegenheit, bis zum 28. April 2025 eine Beschwerdeantwort in 4 Exemplaren mitsamt den greifbaren Beweismitteln einzureichen.
Die Frist an die Beschwerdeführenden zur Einreichung von schlussbemerkungen wird ausgesetzt.
Diese Verfügung geht an die Beschwerdeführenden, die Beschwerdegegnerin und die Vorinstanz.