Prozess Leibstadt
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Anfechtung Verfügung des UVEK vom 11. Dezember 2024 (Aktenzeichen: 63L-9/34) durch fünfzehn Beschwerdeführende: Anzeige der Rechtsvertretung

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20.03.2025, 08:30

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Anfechtung Verfügung des UVEK vom 11. Dezember 2024 durch fünfzehn Beschwerdeführende: Anzeige der Rechtsvertretung

Von

Kernkraftwerk Leibstadt AG

An

Bundesverwaltungsgericht

Seite 1

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen Bundesverwaltungsrichterinnen und Herren Bundesverwaltungsrichter

In der oben genannten Sache hat uns die Kernkraftwerke Leibstadt AG ("Beschwerdegegnerin") mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt (s. Vollmacht vom 18, März 2025; Beilage 1).

Das vorliegende Beschwerdeverfahren betrifft die Anfechtung der Verfügung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK vom 11. Dezember 2024 betreffend ein Gesuch um Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen für den Langzeitbetrieb des Kernkraftwerks Leibstadt (Aktenzeichen: 631-9/34; "angefochtene Verfügung"; Beilage 2). In der angefochtenen Verfügung ist die Beschwerdegegnerin als Gesuchsgegnerin im Rubrum aufgeführt (Beilage 2).

Die Beschwerde vom 27. Januar 2025, mit der fünfzehn Beschwerdeführende gegen die angefochtene Verfügung (Beilage 2) beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben haben, liegt der Beschwerdegegnerin in anonymisierter Form und ohne Beilagen vor (Beilage 3).

Von Seiten des Bundesverwaltungsgerichts wurde die Beschwerdegegnerin im vorliegenden Verfahren noch nicht begrüsst. Sie hat noch keine Instruktionen erhalten. Wir ersuchen daher das Bundesverwaltungsgericht höflichst um Kenntnisnahme der vorliegenden Rechtsvertretung und zu gegebener Zeit um Zustellung der Akten und der Verfahrensinstruktionen.

Mit vorzüglicher Hochachtung