Prozess Leibstadt
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Titre

Abstrakt Beschwerde

Date

27.01.2025, 17:10

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Abstrakt der Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht betreffend dem Gesuch um Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen für den Langzeitbetrieb des Atomkraftwerks Leibstadt. Das Dokument ist für den Datenschutz der Beschwerdeführenden teilweise geschwärzt.

Beschwerde gegen UVEK-Entscheid zum Langzeitbetrieb des Kernkraftwerks Leibstadt

15 Anwohnende des Kernkraftwerks Leibstadt reichten Beschwerde gegen den Entscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beim Bundesverwaltungsgericht ein. Sie fordern, dass für den Langzeitbetrieb des Kernkraftwerks Leibstadt eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Das UVEK hatte im Dezember 2024 ein entsprechende Gesuch abgelehnt und den Anwohnenden umfangreiche Verfahrenskosten auferlegt.

Völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz
Die betroffenen Anwohnenden berufen sich auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz. Gemäss dem Espoo-Übereinkommen und der Aarhus-Konvention, die beide von der Schweiz ratifiziert wurden, ist der Langzeitbetrieb des Kernkraftwerks Leibstadt (Betrieb über 40 Betriebsjahre hinaus) als sogenannte «lifetime extension» zu qualifizieren, die eine Pflicht zur grenzüberschreitenden UVP mit umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit auslöst. Eine solche Verpflichtung wurde kürzlich etwa für die Laufzeitverlängerung des tschechischen Kernkraftwerks Dukovany bejaht.

Verletzung von Grund- bzw. Menschenrechten
Die Weigerung der Schweiz, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und für den Langzeitbetrieb des Kernkraftwerks Leibstadt eine grenzüberschreitende UVP durchzuführen, verletzt nach Ansicht der Betroffenen ihr Recht auf Leben und auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Diese von der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechte verpflichten die Schweiz, potenziell nachteiliege Auswirkungen eines Vorhabens auf Mensch und Umwelt im Vorfeld umfassend zu evaluieren und mittels geeigneter Massnahmen zu verhüten oder zu minimieren. Dies erfordert insbesondere die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), welche die Öffentlichkeit umfassend und wirksam einbezieht.

Verfahren mit Signalwirkung
Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ist nicht nur für die betroffenen Anwohnenden von Relevanz, sondern hat darüberhinausgehende Bedeutung, indem es der Verwirklichung des Umwelt- und Menschenrechtsschutzes im Kontext potentiell gefährlicher Tätigkeiten wie dem Betrieb eines Kernkraftwerks dient.